|
UL-Piloten benötigen zur
Mitnahme von Passagieren eine Passagierflugberechtigung.
Für diese muss nach Scheinerhalt nachgewiesen werden:
5 Überlandflüge,
davon mind. 2 Überlandflüge über mind. 200 km mit Zwischenlandung in
Begleitung eines Fluglehrers, alle nach Erwerb der Lizenz.
Nach dem Bestehen einer praktischen Prüfung, in der der Bewerber nachweisen
muss, dass er nach seinem Wissen und praktischen Können die Anforderungen
für Flüge mit Passagieren erfüllt, wird die Passagierberechtigung in die
Lizenz eingetragen.
Die Prüfung wird von dem UL-Fluglehrer abgenommen.
PPL- und Segelflugpiloten mit
UL-Schein
Mit Erteilung der Lizenz für UL-Flugzeuge ist auch die
Passagierflugberechtigung erteilt.
Der Eintrag in die UL-Lizenz ist auch weiterhin erforderlich!
|