Passagierflugberechtigung
 

UL-Piloten benötigen zur Mitnahme von Passagieren eine Passagierflugberechtigung.
Für diese muss nach Scheinerhalt nachgewiesen werden:

5 Überlandflüge, davon mind. 2 Überlandflüge über mind. 200 km mit Zwischenlandung in Begleitung eines Fluglehrers, alle nach Erwerb der Lizenz.
Nach dem Bestehen einer praktischen Prüfung, in der der Bewerber nachweisen muss, dass er nach seinem Wissen und praktischen Können die Anforderungen für Flüge mit Passagieren erfüllt, wird die Passagierberechtigung in die Lizenz eingetragen.
Die Prüfung wird von dem UL-Fluglehrer abgenommen.

 

PPL- und Segelflugpiloten mit UL-Schein

Mit Erteilung der Lizenz für UL-Flugzeuge ist auch die Passagierflugberechtigung erteilt.
Der Eintrag in die UL-Lizenz ist auch weiterhin erforderlich!

 

 

 


Stand: 17. November 2010

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