Einweisung PPL / UL-Piloten

 


PPL -A oder Segelflieger mit der Klassenberechtigung Reisemotorsegler
Piloten mit gültigen PPL -A, oder Segelflieger mit der Klassenberechtigung Reisemotorsegler benötigen lediglich eine theoretische und praktische  Einweisung in die technischen und betrieblichen Besonderheiten von aerodynamisch gesteuerten UL-Flugzeugen

 

 

Segelflug- oder Hubschrauberpiloten

eine Gesamtflugzeit von 30 Flugstunden mit aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, davon können bis zu 20 Flugstunden durch Flugzeit als verantwortlicher Führer von Segelflugzeugen oder Hubschraubern ersetzt werden. In der Gesamtflugzeit müssen mindestens 5 Flugstunden im Alleinflug enthalten sein.
In der Ausbildung müssen Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen, Außenlandeübungen mit Fluglehrer, mindestens zwei Überlandflüge mit Fluglehrer über jeweils eine Gesamtstrecke von mindestens 200 Kilometer mit Zwischenlandung und eine theoretische und praktische Einweisung zur Beherrschung des aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeuges in besonderen Flugzuständen sowie in das Verhalten in Notfällen

 

Prüfungsgespräch in den Fächern

  • allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik und pyrotechnische Einweisung.

  • Verhalten in besonderen Fällen

 

 

Trikepiloten (Schwerkraftgesteuerte UL-Flugzeuge)

eine Gesamtflugzeit von 30 Flugstunden mit aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, davon können bis zu fünf Flugstunden durch Flugzeit als Führer von Schwerkraftgesteuerten Ultraleichtflugzeugen ersetzt werden. In der Gesamtflugzeit müssen mindestens 5 Flugstunden im Alleinflug enthalten sein.

In der Ausbildung müssen Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen, Außenlandeübungen mit Fluglehrer, mindestens zwei Oberlandflüge mit Fluglehrer über jeweils eine Gesamtstrecke von mindestens 200 Kilometer mit Zwischenlandung und eine theoretische und praktische Einweisung zur Beherrschung des aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeuges in besonderen Flugzuständen sowie in das Verhalten in Notfällen

 

Prüfungsgespräch in den Fächern

  • allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik und pyrotechnische Einweisung.

  • Verhalten in besonderen Fällen

 

 

 


Stand: 06. Juni 2009

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