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Segelflug- oder Hubschrauberpiloten
eine
Gesamtflugzeit von 30 Flugstunden mit aerodynamisch gesteuerten
Ultraleichtflugzeugen, davon können bis zu 20 Flugstunden durch Flugzeit als
verantwortlicher Führer von Segelflugzeugen oder Hubschraubern ersetzt
werden. In der Gesamtflugzeit müssen mindestens 5 Flugstunden im Alleinflug
enthalten sein.
Prüfungsgespräch in den Fächern
Trikepiloten (Schwerkraftgesteuerte UL-Flugzeuge) eine Gesamtflugzeit von 30 Flugstunden mit aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, davon können bis zu fünf Flugstunden durch Flugzeit als Führer von Schwerkraftgesteuerten Ultraleichtflugzeugen ersetzt werden. In der Gesamtflugzeit müssen mindestens 5 Flugstunden im Alleinflug enthalten sein. In der Ausbildung müssen Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen, Außenlandeübungen mit Fluglehrer, mindestens zwei Oberlandflüge mit Fluglehrer über jeweils eine Gesamtstrecke von mindestens 200 Kilometer mit Zwischenlandung und eine theoretische und praktische Einweisung zur Beherrschung des aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeuges in besonderen Flugzuständen sowie in das Verhalten in Notfällen
Prüfungsgespräch in den Fächern
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Stand: 06. Juni 2009
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O. Liedmann, Calden
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